Hier die ATGB der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA einsehen!
Hier die AGB der DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA einsehen!
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Webshopanbieter (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Vertragspartner für alle Bestellungen im Rahmen dieses Onlineangebots ist die DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, gesetzlich vertreten durch die DSC Arminia Bielefeld Management GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Rejek und Samir Arabi, Melanchthonstr. 31a, 33615 Bielefeld, nachfolgend „Anbieter“ genannt.
(1) Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte, insbesondere Fanartikel auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „jetzt kaufen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
(2) Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.
(1) Sind zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden keine Exemplare des von ihm ausgewählten Produkts verfügbar, so teilt der Anbieter dem Kunden dies in der Auftragsbestätigung unverzüglich mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande.
(2) Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt der Anbieter dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch der Anbieter berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen. Hierbei wird er eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters.
(1) Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
(3) Bei Versand innerhalb Deutschland betragen die Versandkosten € 4,95. Die Versandkosten ins europäische Ausland betragen € 14,95.
(4) Sofern ein Versand außerhalb der EU angeboten wird, weisen wir darauf hin, dass zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren anfallen können, die vom Kunden zu tragen sind und an die zuständige Zoll- bzw. Steuerbehörde zu entrichten sind.
(5) Der Versand der Ware erfolgt per Postversand. Das Versandrisiko trägt der Anbieter, wenn der Kunde Verbraucher ist.
Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Im Übrigen trägt der Anbieter die Kosten der Rücksendung.
(1) Die Zahlung erfolgt wahlweise per Banküberweisung, Paypal oder Amazon Payments. Die zur Zahlung erforderlichen Daten werden dem Kunden nach Bestellung mitgeteilt.
(2) Die Auslieferung erfolgt bei den Vorkasse-Zahlarten (Banküberweisung, Paypal, Amazon Payments) nach Zahlungseingang.
(3) Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern.
(4) Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
(5) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Anbieter nicht aus.
(1) Der Anbieter haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungspflicht auf vom Anbieter gelieferte Sachen 12 Monate.
(2) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Anbieter gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung zu dem jeweiligen Artikel abgegeben wurde.
(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Sofern der Kunde Verbraucher ist steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA
Melanchthonstr. 31a
33615 Bielefeld
Telefax: (+49)521 966 11-219
E-Mail: onlineshop@arminia.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post übersandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nach dem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA, Melanchthonstr. 31a, 33615 Bielefeld zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
***Ende der Widerrufsbelehrung***
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
• über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die Aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
• über die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt wurden.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert. Der Kunde kann diesen sichern, indem er das Angebot über die Druckfunktion des Shopanbieters oder seines Browsers durch Ausdrucken sichert. Eine Speicherung des Vertragstextes in wiedergabefähiger Form muss der Kunde selbst veranlassen (z.B. durch Screenshots des jeweiligen Angebotes bzw. Umwandeln des Vertragstextes in pdf-Format).
(1) Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist.
(2) Ohne die Einwilligung des Kunden wird der Anbieter Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten unter dem Button „Mein Konto“ in seinem Profil abzurufen, dieses zu ändern oder zu löschen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Website des Anbieters jederzeit über den Button „Datenschutz“ in druckbarer Form abrufbar ist.
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
Die ladungsfähige Anschrift des Anbieters lautet:
DSC Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA
Melanchthonstr. 31a
33615 Bielefeld
Telefon: (+49)521 966 11-219
Telefax: (+49)521 966 11-210
E-Mail-Adresse: onlineshop@arminia.de
DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“)
Version April 2022
Geltungszeitraum ab 1. Juli 2022
1. Geltungsbereich der ATGB
1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb
und/oder die Verwendung von Tages- und/oder Dauerkarten und/oder sonstigen Eintrittskarten
wie Sondertickets i.S.d. Ziffer 5.5 (gemeinsam „Ticket“ oder „Tickets“) von DSC Arminia Bielefeld
GmbH & Co. KGaA Melanchthonstr. 31a - 33615 Bielefeld - Deutschland („Club“) begründet
wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen (z.B. Fußballspielen), die vom Club zumindest
mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt im
SchücoArena („Stadion“), es sei denn, für die entsprechende Veranstaltung gelten ergänzend
oder ersetzend gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“).
1.2 Auswärtstickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch
den Erwerb und/oder die Verwendung von Tickets, die zum Zutritt zu Stadien bei Auswärtsspielen
des Clubs berechtigen („Auswärtstickets“), begründet wird, wenn die Auswärtstickets vom Club
oder von autorisierten Verkaufsstellen erworben werden. Spätestens mit Zutritt zu den Stadien
bei Auswärtsspielen können weitere Regelungen (z.B. AGB oder Stadionordnung des Heimclubs)
Geltung erlangen. Sollten diese ATGB Regelungen des Heimclubs widersprechen, haben im Verhältnis
zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
1.3 Gästetickets: Diese ATGB gelten entsprechend auch für das Rechtsverhältnis, das durch den
Bezug von Tickets über den Gastclub und/oder die Verwendung dieser Tickets bei Stadionzutritt
bei einem Spiel des Gastclubs in der SchücoArena begründet wird. Sollten diese ATGB Regelungen
des jeweiligen Gastclubs widersprechen, die dieser bei Verkauf der Tickets einbezogen hat,
etwa den ATGB des Gastclubs, haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese
ATGB Vorrang.
2. Ticketbestellung, Vertragsschluss und Leistungsgegenstand
2.1 Bezugswege: Tickets für die Veranstaltungen des Clubs sind grundsätzlich nur beim Club (inkl.
Gastclub) zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle vom Club autorisiert ist, kann unter der Kontaktadresse
unter Ziffer 16 („Kontaktadresse“) abgefragt werden. Sollten für den Erwerb von Tickets
bei den autorisierten Verkaufsstellen zusätzlich zu diesen ATGB abweichende Bestimmungen gelten,
haben im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Club diese ATGB Vorrang.
2.2 Online-Bestellung: Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des
Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine
unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem
Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den
Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets gibt der Kunde mit
dem auf der Internet-Präsenz des Clubs (https://shop.arminia.de/arminia-bielefeld/) dafür vorgesehenen
Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit dem Club ab. Der
Club bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Diese Bestätigung stellt
noch keine Annahme des Angebots dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte).
Erst mit Versand (inkl. elektronischem Versand oder print@home-ticket) bzw. Hinterlegung der
Tickets (Ziffer 7) kommt der Vertrag zwischen Club und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB
zustande. Diese Ziffer gilt für Bestellungen von Tickets auf der offiziellen Zweitmarktplattform
des Clubs (abrufbar unter ) entsprechend.
2.3 Sonstige Bestellung: Bei Bestellung den stationären Handel (Fanaladen) kommt der Vertragsschluss
mit dem Zeitpunkt des Versands (inkl. elektronischem Versand oder print@home-ticket),
der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets (Ziffer 7) auf Grundlage dieser ATGB zustande.
2.4 Besondere Regelungen: Der Club behält sich vor, die für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung
und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem
Ermessen zu beschränken sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren
oder zu verweigern.
2.5 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde eingewilligt hat, ist der Club im Fall eines Ausverkaufes
der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden
Tickets der nächstniedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die gewünschte Ticketanzahl zu
limitieren.
2.6 Besuchsrecht: Der Club als Aussteller der Tickets will den Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion
nicht jedem, sondern nur denjenigen gewähren, die die Tickets bei dem Club oder im Rahmen
einer zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3 erworben haben und ggf. zusätzlich geltende
Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 11.4) erfüllen. Der Club gewährt daher nur seinen Kunden,
die durch auf das Ticket gedruckte Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck,
Strich- oder QR-Code, Warenkorbnummer) identifizierbar sind und/oder gegenüber Zweiterwerbern,
die nach Ziffer 10.3 Tickets zulässig erworben hat und ggf. zusätzlich geltende Zutrittsvoraussetzungen
(z.B. nach Ziffer 11.4) erfüllen, ein Besuchsrecht („Besuchsrecht“). Zum Nachweis
seiner Identität hat der jeweilige Kunde ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (z.B.
Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung) mit sich zu führen und auf Verlangen des
Clubs und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Die Kunden und Ticketinhaber sind beim
Zutritt zu Veranstaltungen im Stadion verpflichtet, auf Nachfrage des Clubs anzugeben, auf welchem
Weg und zu welchem Preis sie die Tickets erworben haben; dies kann auch die namentliche
Nennung des Ticketverkäufers einschließen. Tickets, die auf von dem Club nicht autorisierten
Verkaufsplattformen oder von sonstigen Dritten zum Verkauf angeboten werden, vermitteln kein
Besuchsrecht nach dieser Ziffer 2.6 und können Rechtsfolgen nach Ziffer 10.5 und 11.3 auslösen.
Der Club erfüllt die ihm obliegenden Pflichten hinsichtlich des Besuchsrechts des Kunden oder
dem jeweiligen Ticketinhaber, indem er einmalig Zutritt zu der/den Veranstaltung(en) gewährt.
Der Club wird auch dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn der Kunde und Ticketinhaber kein
wirksames Besuchsrecht nach dieser Ziffer erworben hat.
4. Dauerkarte
4.1 Dauerkarte: Eine Saison-Dauerkarte und/oder eine Rückrundendauerkarte (gemeinsam
„Dauerkarten“) berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen des Clubs im
Stadion zu besuchen, für die er ein Besuchsrecht erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte
können mit ihr auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung
bei Bestellung der Dauerkarte oder der Website des Clubs unter www.arminia.de zu entnehmen.
Eine Saison-Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (in der Regel 01.07. eines Jahres
bis 30.06. des Folgejahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club
kommunizierte Daten). Abweichend davon hat eine Rückrundendauerkarte, unabhängig vom
Zeitpunkt des Erwerbs, grundsätzlich eine Laufzeit von einer (Saison-)Rückrunde (in der Regel
01.01. bis 30.06. eines Jahres oder aufgrund einer Verschiebung der Saison abweichend vom Club
in Textform kommunizierte Daten). Die Gültigkeit der Rückrundendauerkarte umfasst über diesen
Zeitraum hinaus auch Spiele der Hinrunde, sofern diese nach dem 01.01. eines Jahres stattfinden
oder Spiele der Rückrunde, sofern diese vor dem 01.01. eines Jahres stattfinden. Dauerkarten
werden grundsätzlich personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Ticketpreises, die Ermäßigungsberechtigung
sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Dauerkarten richten sich nach
der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste des Clubs („Preisliste“) – abrufbar
unter https://shop.arminia.de/arminia-bielefeld/. Für Dauerkartenkunden besteht kein Anspruch
auf die Zuweisung eines bestimmten Sitzplatzes. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde in
der vorherigen Saison bereits Inhaber einer Dauerkarte war.
4.2 Überbelegung: Sollten aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig, behördlich oder
gesetzlich vorgegebener Schutz- und Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen der Zulassung
von Zuschauern, vom Club im Zusammenhang mit der Stadionöffnung bestimmte Anforderungen
zu erfüllen sein, kann es dazu kommen, dass der Kunde nicht jede Veranstaltung, für die er gemäß
seiner Dauerkarte ein Besuchsrecht erworben hat, tatsächlich auch besuchen kann. Der Kunde
erkennt für diesen Fall der Überbelegung an, dass der Club berechtigt ist, die Auswahl der berechtigten
Kunden bzw. die Vergabe der Tickets mittels eines transparenten und diskriminierungsfreien
Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne gemäß
einer Dauerkarte grundsätzlich erworbene Besuchsrechte zu stornieren. Bei Stornierung einzelner
Veranstaltungen und der dazugehörigen Besuchsrechte durch den Club im Fall der Überbelegung
wird den betroffenen Kunden im Fall der Vorauszahlung der für die Dauerkarte gezahlte
Preis pro rata zurückerstattet oder im Fall der noch nicht erfolgten Bezahlung des Preises für die
stornierte Veranstaltung der entsprechende Preis nicht berechnet. Der Club haftet gegenüber
dem Kunden und/oder Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche
Reise- und Übernachtungskosten).
4.5 Bedingungen des Dauerkartenerwerbs: Mit Ende der Laufzeit verliert eine Dauerkarte automatisch
ihre Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Besuchsrecht. Eine vorzeitige Kündigung
der Dauerkarte durch den Kunden, die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion auf Antrag des
Kunden („Umsetzung“) und/oder die dauerhafte Umschreibung der Dauerkarte auf eine andere
Person („Abtretung“) ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Partei, das durch den Erwerb einer Dauerkarte
begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB außerordentlich
zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Club liegt insbesondere dann
vor, wenn der Club nach Maßgabe der Ziffern 10.5, 11.7., 11.8 und/oder 11.9 dazu berechtigt ist,
eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen. Der Club beabsichtigt
ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung, dem Dauerkarten-Kunden vor Ablauf
der Vertragszeit ein Angebot auf Abschluss eines Folgevertrages für die Folgesaison in Form eines
Anschreibens schriftlich, per E-Mail oder im Online-Ticketshop des Clubs () zu unterbreiten.
Der Dauerkarten-Kunde kann dieses Angebot innerhalb der im Anschreiben genannten Frist und
in der darin vorgesehenen Art und Weise zu den im Anschreiben mitgeteilten Bedingungen annehmen.
5. Ermäßigte Tickets
5.1 Ermäßigungsberechtigung: Grundsätzlich ermäßigungsberechtigt für den Erwerb von Tickets
sind Kinder bis einschließlich vierzehn (14) Jahren („Kindertickets“), Schüler (nur Vollzeit), Studenten,
Auszubildende, Schwerbehinderte ab 50%, Rentner sowie Mitglieder des Clubs. Doppelte
Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag
maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird.
5.2 Ermäßigungsnachweis: Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis ist
beim Erwerb der Tickets vorzulegen und auch beim Stadionzutritt mitzuführen sowie auf Anfrage
des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig, kann der
Zutritt zum Stadion verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf
Schadensersatz. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion sowie mit einer
Strafanzeige geahndet werden.
5.3 Kindertickets: Kindertickets können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene
erworben werden. Kinder im Besitz eines Kindertickets erhalten nur in Begleitung eines volljährigen
aufsichtspflichtigen Erwachsenen mit gültigem Ticket Zutritt zum Stadion.
5.4 Weitergabe und Aufwertung: Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen
in Ziffer 10 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe nur möglich ist, wenn der
neue Ticketinhaber die entsprechenden Ermäßigungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt, es sei
denn, der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion einen Aufpreis in Höhe der Differenz
zwischen dem ermäßigten und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung“).
Für die Aufwertung eines Tickets kann vom Club eine Service- und ggf. Versandgebühr
nach der Preisliste erhoben werden. Entfällt die Ermäßigungsberechtigung eines Kunden während
der Laufzeit eines Abonnements, ist eine Aufwertung ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der
Ermäßigungsberechtigung für den jeweiligen Spieltag vorzunehmen. Tritt die Ermäßigungsberechtigung
(z.B. Renteneintritt) erst während der Laufzeit eines Abonnements ein, kann eine ermäßigte
Dauerkarte bereits zu Saisonbeginn erworben werden; in diesem Fall ist eine Aufwertung
für alle Veranstaltungen bis zum tatsächlichen Eintritt der Ermäßigungsberechtigung vorzunehmen.
Eine Aufwertung im Gesamtrahmen des Abonnements kann nur innerhalb der Änderungsphase
erfolgen.
5.5 Sondertickets: Der Club kann nach eigenem Ermessen Tickets direkt oder über vom Club autorisierte
Verkaufsstellen ohne entsprechende Erhebung von Kosten bzw. Gebühren ausgeben
(„Sondertickets“). Die Ausgabe von Sondertickets ist stets mit einem bestimmten Zweck verbunden,
der vom ausgebenden Club jeweils angegeben wird, weshalb diesbezüglich in Abweichung
von den Regelungen für übrige Tickets Sonderregelungen gelten können.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1 Preise: Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der Preisliste. Ticketbestellungen werden
nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Sofortberweisung, Paypal,
Kreditkarte, EC-Karte, Barzahlung) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der Club dem Käufer
im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder für Leistungen, die im Interesse des
Käufers sind, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen.
6.2 Stornierung: Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich
durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung),
ist der Club berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets
elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten
sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
bleibt dem Club vorbehalten.
6.3 SEPA-Lastschriftmandat: Erteilt der Kunde dem Club ein SEPA-Lastschriftmandat, erfolgt der
Einzug der Lastschrift erst nach der Rechnungsstellung und wird dem Kunden spätestens einen
Geschäftstag vorher angekündigt. Der Kunde sichert zu, für entsprechende Deckung des Kontos
zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen,
gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den
Club verursacht wurde.
7. Versand und Hinterlegung
7.1 Versand: Der postalische Versand physischer Tickets erfolgt auf Kosten des Kunden, wobei
der Club das Versandunternehmen auswählt und diesem die Versanddaten des Kunden zur Vertragserfüllung
gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) zur
Verfügung stellt. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung beim Versand
trägt der Club. Die entsprechende Zustellung beim Kunden erfolgt regelmäßig innerhalb von sieben
(7) Werktagen ab Versandbestätigung (Ziffer 2.2 und 2.3). Sofern der Zugang bis zu diesem
Zeitpunkt nicht erfolgt ist, ist ein Abhandenkommen im Rahmen des Versands dem Club unverzüglich
an die Kontaktadresse mitzuteilen. Die Neuausstellung von im Rahmen des Versands abhandengekommenen
Tickets durch den Club erfolgt nach Maßgabe von Ziffer 8.3. Im Fall des
elektronischen Versands eines Tickets werden keine Versandgebühren erhoben.
7.2 Hinterlegung: Sofern bei kurzfristiger Bestellung und Hinweis durch den Club ein rechtzeitiger
Zugang der Tickets nicht mehr gewährleistet werden kann, ist im Einzelfall nach freiem Ermessen
vom Club eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets an dem hierfür am Stadion eingerichteten
Service-Center zur Abholung möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden
oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten
amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis, Reisepass etc.) möglich. Der Club kann für
die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungsgebühr verlangen. Das Risiko eines
Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es
sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Clubs oder des vom Club beauftragten
Dritten vor.
8. Neuausstellung bei Reklamation, Defekt, Abhandenkommen
8.1 Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigungen als auch die Tickets
nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere
im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. Eine Reklamation von
Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen, muss unverzüglich,
d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der
Versandbestätigung des Clubs (vgl. Ziffer 2.2) oder nach Erhalt des Tickets, spätestens jedoch sieben
(7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung, in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax
oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen,
die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen
werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.3, bei der das Ticket übergeben wird
und/oder im Fall hinterlegter Tickets nach Ziffer 7.2 hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen,
im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Mängel im Sinne dieser Ziffer 8.1 sind insbesondere
unzulässige Abweichungen von der Bestellung hinsichtlich Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung
und Veranstaltungsort, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie
Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform und/oder sichtbare Beschädigung
oder Zerstörung des Tickets. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel
bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der E-Mail. Bei berechtigter und
rechtzeitiger Reklamation stellt der Club dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des
reklamierten Tickets kostenfrei ein neues Ticket aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich
nicht für gemäß Ziffer 8.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter
Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden
seitens des Clubs zurückzuführen ist.
8.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen
der elektronischen Zugangskontrolle stellt der Club bei nachgewiesener Legitimation des Kunden
unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket aus oder schaltet das alte Ticket entsprechend
frei. Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der Preisliste des Clubs erhoben werden,
es sei denn, der Club oder vom Club beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu
vertreten.
8.3 Abhandenkommen: Der Club ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust,
von bei ihm erworbenen Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail
ausreichend), per Telefax oder auf dem Postweg zu unterrichten. Der Club ist berechtigt, diese
Tickets unmittelbar nach Anzeige des Abhandenkommens zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens
eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des
Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung
des Tickets. Für die Neuausstellung kann vom Club eine Servicegebühr nach der Preisliste
erhoben werden. Bei missbräuchlichen Anzeigen eines Abhandenkommens erstattet der Club
Strafanzeige. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen
grundsätzlich nicht vorgenommen werden.
9. Rücknahme und Erstattung; Umplatzierung
9.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Club Tickets über Fernkommunikationsmittel
im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag
vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des
Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht
nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar
nach Bestätigung durch den Club bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten
Tickets.
9.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist
ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter
Ziffer 10.3 zulässig.
9.3 Verlegung oder Spielabbruch: Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung
im Fall einer bei Erwerb des/ der Tickets bereits endgültig terminierten Veranstaltung behalten
die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde kann, soweit es sich um Tagestickets handelt,
vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax
oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält
gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club, im
Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der
Rücktrittserklärung, nach Wahl des Clubs entweder den entrichteten Ticketpreis – im Fall von
Dauerkarten anteilig – erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticketpreises,
es sei denn, die Zuteilung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar; Service- und Versandgebühren
werden nicht erstattet. Bei Abbruch der Veranstaltung besteht kein Anspruch des Kunden
auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, der Club hat den Spielabbruch zu
vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen
des Clubs sprechen im Einzelfall für eine Erstattung. Die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung
einer Veranstaltung gilt nicht als Verlegung im Sinne dieser Regelung und berechtigt den Kunden
daher nicht zum Rücktritt, wenn bei Erwerb des Tickets die endgültige Ansetzung bzw. Terminierung
einer Veranstaltung noch nicht feststand. Der Club haftet in diesen Fällen gegenüber dem
Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. Reise- und Übernachtungskosten).
9.4 Wiederholungsspiel: Im Fall eines Wiederholungsspiels, d.h. Neuansetzung einer bereits begonnenen
und gemäß Ziffer 9.3 abgebrochenen Veranstaltung, gilt das Wiederholungsspiel als
neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit,
es sei denn, der Club weist ausdrücklich auf eine Gültigkeit des Tickets auch für das Wiederholungsspiel
hin. Im Fall der fortbestehenden Gültigkeit kann der Kunde, soweit es sich um Tagestickets
handelt, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist in Textform (E-Mail ausreichend),
per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene
Kunde erhält gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung an den Club, im
Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der
Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet (Ziffer 9.3 zu Gutschein gilt entsprechend);
Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.
9.5 Spielabsage und Zuschauerausschluss: Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer
Veranstaltung, die nach Maßgabe eines zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde
ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden muss, sind sowohl der
Club als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene
Veranstaltung zurückzutreten. Der Club ist zudem in einem solchen Fall berechtigt, Dauerkarten
für einzelne Veranstaltungen zu sperren. Der Rücktritt durch den betroffenen Kunden
ist in Textform (E-Mail ausreichend), per Telefax oder schriftlich auf dem Postweg an die Kontaktadresse
zu erklären. Die betroffenen Kunden erhalten gegen Vorlage bzw. Übersendung des Tickets
auf eigene Rechnung an den Club, im Fall elektronisch versendeter Tickets unter Nennung
der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung den entrichteten Ticketpreis erstattet
(Ziffer 9.3 zu Gutscheinen gilt entsprechend); Service- und Versandgebühren werden nicht
erstattet. Der Club haftet in diesen Fällen gegenüber dem Kunden nicht für vergebliche Aufwendungen
(z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
9.6 Umplatzierung: Der Kunde erkennt an, dass der Club aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund verbandsseitig,
behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen oder Beschränkungen
der Zulassung von Zuschauern, berechtigt ist, dem Kunden von seinen bestellten
Plätzen abweichende Plätze derselben oder einer höheren Kategorie zuzuweisen; in diesem Fall
besteht seitens des Kunden weder ein Rücktrittsrecht noch ein Anspruch auf Erstattung.
10. Nutzung und Weitergabe; Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe
10.1 Schützenswertes Interesse des Clubs: Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten
im Zusammenhang mit dem Besuch im Stadion, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung
von Fans der gegnerischen Mannschaften und zur Unterbindung der nicht autorisierten Ticketweitergabe,
insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen (z.B. Kauf von Tickets mit
dem Ziel der direkten Weiterveräußerung oder Weiterverkauf von Tickets zu erhöhten Preisen),
und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der Fans mit Tickets zu sozialverträglichen
Preisen, liegt es im Interesse des Clubs und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen
einzuschränken.
10.2 Unzulässige Weitergabe: Der Verkauf von Tickets bzw. die Vergabe von Sondertickets erfolgt
ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden; jeglicher gewerbliche
oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Tickets
durch den Kunden ist untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet (z.B. bei Ebay, Ebay-Kleinanzeigen,
Facebook) und/oder bei nicht vom Club autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo,
seatwave, StubHub etc.) zum Kauf anzubieten und/oder zu verkaufen,
b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis
zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere
Spieltage verteilt, weiterzugeben,
d) Tickets an gewerbliche oder kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern
oder weiterzugeben,
e) Tickets ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Clubs kommerziell oder gewerblich zu
nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus,
als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets,
f) Tickets an Personen weiterzugeben, gegen die ein Stadionverbot besteht oder die in den letzten
fünf Jahren aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen
wurden, insbesondere wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen
in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen
wurde, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste,
g) Tickets an Fans von Gastclubs weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt
war oder bekannt sein musste, oder
h) Sondertickets weiterzuverkaufen oder an Personen weiterzugeben, bei denen der mit dem
Sonderticket verbundene Zweck nicht erfüllt ist.
10
10.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen oder
gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung
des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung
in Ziffer 10.2 vorliegt und
a) die Weitergabe über die offizielle Zweitmarktplattform des Clubs (https://shop.arminia.de/arminia-
bielefeld/) und in der hierfür auf der Zweitmarktplattform vorgegebenen Weise erfolgt,
oder
b) der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB sowie die
notwendige Weitergabe von Informationen (Name, etwaige weitere Daten unter Beachtung des
nebenstehenden Hinweises in Ziffer 10.4 zur Datensparsamkeit zu spezifizieren) über den neuen
Ticketinhaber an den Club nach dieser Ziffer ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber
sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm
und dem Club einverstanden erklärt und (3) der Club auf dessen Anforderung hin (aufgrund behördlich
oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen) unter Nennung des
neuen Ticketinhabers (einschließlich der oben genannten Daten) rechtzeitig über die Weitergabe
des Tickets informiert wird oder der Club die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent
als zulässig erklärt hat.
10.4 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens des neuen Ticketinhabers
erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und dem Club sowie zwischen ihm und
dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung
zur Wahrung der berechtigten Interessen des Clubs gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten
Interessen des Clubs ergeben sich aus Ziffer 10.1.
10.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die
Regelung in Ziffer 10.2 und/oder sonstiger unzulässiger Weitergabe von Tickets, ist der Club berechtigt,
a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 10.2
verwendet wurden, nicht an den betroffenen Kunden zu liefern und zu stornieren;
b) die betroffenen Tickets zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum
Stadion zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen;
c) betroffene Kunden vom Ticketkauf für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf (5)
Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl
der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch
den Weiterverkauf erzielte Erlöse;
d) im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 10.2 a) und/oder 10.2 b) von
dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns nach Maßgabe
von Ziffer 14 zu verlangen;
e) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 13 zu verhängen;
f) betroffenen Kunden eingeräumte Vorzugsrechte, z.B. die mit der Mitgliedschaft im Club bzw.
in offiziellen Fanclubs des Clubs verbundenen Vorzugsrechte, nicht länger zu gewähren und/oder
betroffenen Kunden die Mitgliedschaft im Club zu kündigen; und/oder
g) in angemessener Art und Weise über den Vorfall, auch unter Nennung des Namens des Kunden,
zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern.
11. Zutritt zum Stadion und Verhalten im Stadion
11.1 Stadionordnung: Der Zutritt zum Stadion unterliegt der dort ausgehängten und unter
www.arminia.de jederzeit abrufbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Bereich des SchücoArena
erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese als für sich verbindlich;
sie gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.
11.2 Hausrecht: Die Wahrnehmung des Hausrechts steht dem Club oder von dem Club beauftragten
Dritten jederzeit zu. Den Anordnungen des Clubs, der Polizei, des Sicherheitspersonals und
der Stadionverwaltung im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung
ist stets Folge zu leisten.
11.3 Zutrittsrecht: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß
Ziffer 2.6 erworbenen Besuchsrecht zum Zutritt zum Stadion berechtigt. Der Zutritt zum Stadion
kann verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbereichs
am Eingang und/oder im Innenraum des SchücoArena einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen
angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Gegenstände zu
unterziehen, und/oder
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadionbereich
bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert
das Ticket seine Gültigkeit, und/oder
c) die auf den Tickets aufgedruckten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten,
Barcode, QR Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich
und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht
vom Club zu vertreten ist, und/oder
d) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang
mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf
dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 10.3
vor.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers
auf Entschädigung.
11.4 Besondere Zutrittsbedingungen: Bei verbandsseitig, behördlich oder gesetzlich angeordneten
Schutz- und Hygienemaßnahmen und/oder Beschränkungen der Zulassung von Zuschauern
kann der Club verpflichtet sein, den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum und den Aufenthalt
im Stadion zusätzlichen Anforderungen zu unterwerfen.
a) Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden
rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern zwingend zu beachten. Entsprechenden
Weisungen des Clubs, der Polizei und/oder des Sicherheitspersonals ist Folge zu
leisten.
b) Der Club ist berechtigt, die Einhaltung dieser zusätzlichen Anforderungen bei Ticketerwerb
und/oder unmittelbar vor Zutritt zum oder bei Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände zu
überprüfen und deren Einhaltung auch durchzusetzen. Kann der Ticketinhaber die entsprechenden
Anforderungen nicht erfüllen, kann der Club den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt
zum Stadion verweigern bzw. den Kunden bzw. Ticketinhaber aus dem Stadion verweisen.
c) Insbesondere kann der Club zu folgenden Maßnahmen verpflichtet sein:
Einrichtung von bestimmten Zutrittsfenstern: Der jeweilige Ticketinhaber ist in diesem
Fall verpflichtet, die entsprechenden Vorgaben einzuhalten. Im Fall der vorsätzlichen oder
fahrlässigen Nicht-Einhaltung kann dem Ticketinhaber außerhalb des angegebenen Zeitfensters
entschädigungslos der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden;
Erlass von zusätzlichen Hygiene- und Verhaltensregeln (z.B. Verpflichtung zum Tragen eines
Mund-Nasen-Schutzes, Abstandsgebote);
Verarbeitung von
vorhandenen personenbezogenen Daten (z.B. Anschrift) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung
und Unterbrechung von Infektionsketten,
zusätzlichen personenbezogenen Daten (z.B. weitere Kontaktdaten wie u.a. Telefonnummer
oder E-Mail-Adresse) zum Zweck der Kontaktnachverfolgung und Unterbrechung
von Infektionsketten sowie
Nachweisen zu dem Impf-, Genesen- und/oder Teststatus
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO und, soweit die Verarbeitung gesundheitsbezogene
Daten umfasst, Art. 9 Abs. 2 i) DSGVO z.B. der gültigen lokalen Coronaschutz-
Verordnung und/oder der behördlichen Verfügung.
d) In den Fällen der Ziffern 11.4 lit. b und lit. c kann der Kunde, sofern der Erwerb von Tickets zum
Zeitpunkt der Bekanntgabe der besonderen Zutrittsbedingungen bereits erfolgt war, vom Vertrag
für die betroffene Veranstaltung (ggf. teilweise) zurückzutreten. Der Kunde erhält dann gegen
Vorlage bzw. Übersendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Fall elektronisch versendeter Tickets
unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, den entrichteten
Ticketpreis erstattet (Ziffer 9.3 zur Erstattung mittels Rückzahlung oder Gutschein gilt entsprechend);
bereits angefallene Gebühren (z.B. Service- und Versandgebühren) werden nicht erstattet.
Das Rücktrittsrecht verwirkt, sobald der Kunde zu geltenden Zutrittsbedingungen einmal
Stadionzutritt erlangt und sich somit mit diesen Zutrittsbedingungen konkludent einverstanden
erklärt hat.
11.5 Informationspflicht und Ansteckungsrisiko: Jeder Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld
einer Veranstaltung im Stadion rechtzeitig über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse
und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen
Informationen hierzu sind unter www.arminia.de abrufbar. Jeder Ticketinhaber erkennt zudem
an, dass er sich – trotz ggf. ergriffener Schutz- und Hygienemaßnahmen – im Rahmen des Besuchs
einer Veranstaltung des Clubs mit (Virus-) Krankheiten infizieren kann. Mit dem Besuch einer
Veranstaltung geht der Ticketinhaber dieses Risiko bewusst ein.
11.6 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf
seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Davon abweichend ist er auf
Anordnung des Clubs oder des Sicherheitspersonals verpflichtet, einen anderen Platz einzunehmen,
sofern dies aufgrund eines gewichtigen sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich
ist; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
11.7 Sichtbehinderungen: Im gesamten Stadion kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere
durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen
oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.
11.8 Fanblocks: Die Blöcke 1-4 und J-H sowie weitere einzeln zugewiesene Blöcke im Stadion sind
der Heimbereich der Fans des Clubs („Heimbereich“). In diesem Heimbereich und darüber hinaus
ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es zu Sichtbehinderungen, insbesondere durch das
Schwenken von Fahnen, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen
sind ausgeschlossen. Da der Club aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Fans
gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Fans des jeweiligen Gastclubs oder Personen, die
aufgrund ihres Verhaltens oder äußeren Erscheinungsbilds als Fans des Gastclubs angesehen
werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zum und/oder der Aufenthalt
im Heimbereich nicht gestattet. Der Club, die Polizei und das Sicherheitspersonal sind berechtigt,
Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zum Heimbereich zu
verweigern und/oder die Gästefans aus dem Heimbereich zu verweisen und, falls noch ausreichend
Platz vorhanden ist, in den Gästebereich des Stadions zu bringen bzw. bringen zu lassen.
Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der Betroffene aus dem Stadion
verwiesen und/oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden; für diesen Fall besteht kein Anspruch
auf Entschädigung.
11.9 Ungebührliches Verhalten: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße von Ticketinhabern bzw.
Kunden gegen die nachfolgend aufgeführten Verhaltensregelungen, die im gesamten Stadionbereich
gelten sowie, wenn nicht explizit auf den Stadionbereich beschränkt, ebenfalls bei vom Club
veranstalteten bzw. organisierten Fahrten/An- und Abreisen zu Veranstaltungen des Clubs, sind
der Club, die Polizei und/oder das Sicherheitspersonal berechtigt,
entschädigungslos von Ticketinhabern bzw. Kunden mitgeführte verbotene Gegenstände
zu beschlagnahmen, und/oder
Ticketinhabern bzw. Kunden entschädigungslos den Zutritt zum Stadionbereich und/oder
zum Veranstaltungsort zu verweigern und/oder sie des Stadions bzw. des Platzes zu verweisen.
a) Es ist untersagt, ohne entsprechende Erlaubnis das Spielfeld zu betreten und/oder Absperrgitter
bzw. die Umfriedung des Stadioninnenraums zu besteigen oder zu passieren.
b) Es ist untersagt, offensichtlich alkoholisiert, unter Drogeneinfluss stehend und/oder vermummt
zu sein, sich gewalttätig oder in sonstiger Weise wider die öffentliche Ordnung zu verhalten
oder die Besorgnis eines solchen Verhaltens zu erwecken.
c) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Waffen,
Gegenstände, die als Waffen oder Wurfgeschosse verwendet werden können, ätzende und leicht
entzündbare Substanzen, Flaschen aller Materialien, Dosen oder sonstige aus zerbrechlichem,
splitternden oder besonders hartem Material bestehende Behältnisse, Fackeln, Feuerwerkskörper,
Rauchkerzen und/oder -pulver, bengalische Feuer und sämtliche anderen pyrotechnischen
Gegenstände und Stoffe bzw. Stoffgemische, Laser-Pointer, sperrige Gegenstände, nicht im Stadion
erworbene Getränke (Ausnahme: nicht alkoholische Getränke in Getränkekartons mit einem
maximalen Fassungsvermögen von 500 ml), illegale Drogen, Kleidungsstücke, die offensichtlich
zu Vermummungszwecken mitgeführt werden, Tiere sowie sonstige Gegenstände, die geeignet
sind, die Sicherheit im und rund um das Stadion, andere Besucher, Spieler und/oder Offizielle zu
gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen.
d) Es ist untersagt, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen und/oder zu benutzen: Rassistische,
fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksradikale Propagandamittel, politische oder
religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sofern
Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion unangemessen zur Schau gestellt werden.
Unabhängig von mitgeführten Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden,
rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen,
provokativ beleidigenden und/oder links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende
Handlungen im gesamten Stadionbereich verboten.
e) Der Aufenthalt im Stadion zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung
(Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) und/oder der Erhebung von Spieldaten ist nur mit Einwilligung
des Clubs und in den für diese Zwecke besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig.
Ohne Einwilligung des Clubs ist es nicht gestattet, Töne, Fotos und/oder Bilder, Beschreibungen
oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen bzw. zu erheben, es sei denn, dies
erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede kommerzielle Nutzung,
gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der schriftlichen Einwilligung des Clubs. In jedem
Fall ist es untersagt, ohne Einwilligung des Clubs Bild-, Ton- und/oder Videoaufnahmen live oder
zeitversetzt zu übertragen und/oder im Internet, insbesondere auf Social Media Plattformen
und/oder Apps, und/oder anderen Medien (einschließlich Mobile Devices wie z.B. Smartphones,
Tablets etc.) öffentlich wiederzugeben und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu
unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bestimmungsgemäß für solche Aktivitäten benutzt werden,
dürfen nicht ohne Einwilligung des Clubs oder eines vom Club autorisierten Dritten ins Stadion
gebracht werden. Der Club weist darauf hin, dass die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH („DFL
GmbH“), der Deutsche Fußball Bund e.V. („DFB“) und die Union of European Football Associations
(„UEFA“) berechtigt sind, unter Verstoß gegen diese Bestimmung übertragene und/oder
öffentlich wiedergegebene Aufnahmen zu löschen oder löschen zu lassen. Der Club weist weiter
darauf hin, dass die DFL GmbH, der DFB und/oder die UEFA ermächtigt werden können, darüberhinausgehende
Ansprüche des Clubs gegen den Zuschauer im eigenen Namen gerichtlich und
außergerichtlich geltend zu machen.
f) Handlungen, die zu einer direkten oder indirekten kommerziellen Assoziation mit dem Club,
dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“), der DFL GmbH, dem DFB, der UEFA, der Veranstaltung
oder Teilen davon führen können, sind im gesamten Stadionbereich ohne schriftliche
Einwilligung des Clubs oder von vom Club autorisierten Dritten verboten. Es ist insbesondere untersagt,
im Stadionbereich
(i) eine derartige Assoziation durch unerlaubte Nutzung von Logos oder sonstigen Kennzeichen
anderweitig herzustellen oder dies zu versuchen,
(ii) gezielt kommerzielle Werbung aller Art zu betreiben, z.B. Werbebroschüren oder andere
schriftliche Informationen zu verteilen, die ein Geschäft, eine Sache oder eine Dienstleistung betreffen,
(iii) Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleidung oder sonstige Gegenstände oder (Dienst-)Leistungen
anzubieten, zu verkaufen oder mit Verkaufsabsicht mit sich zu führen.
g) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen ist das Mitführen folgender Gegenstände im gesamten
Stadionbereich nur mit Einwilligung des Clubs erlaubt: Fahnen- und Transparentstangen
mit einer Länge von über 1,5 m und/oder größerem Durchmesser als 3 m, Doppelhalter, Spruchbänder,
Banner, Fahnen und Transparente mit einer Fläche von mehr als 2 qm, mechanisch oder
elektrisch betriebene Lärminstrumente und/oder Geräte zur Geräusch- und/oder Sprachverstärkung.
11.10 Sanktionen bei verbotenem Verhalten: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 11.9
oder besondere Zutrittsbedingungen nach Ziffer 11.4, bei Handlungen nach §§ 3, 27 Versammlungsgesetz
(„VersG“), bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten
innerhalb oder außerhalb des Stadions kann der Club ergänzend zu den unmittelbaren Maßnahmen
in Ziffer 11.9 entsprechend der Regelung in Ziffer 10.5 und/oder Ziffer 4.5 die dort aufgeführten
Sanktionen gegen den betroffenen Kunden bzw. Ticketinhaber aussprechen.
11.11 Stadionverbote: Bei Verstößen gegen die Regelungen in Ziffer 11.9, bei Handlungen nach
§§ 3, 27 VersG, bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten und/oder Gewalttätigkeiten innerhalb
oder außerhalb des Stadions kann ergänzend zu den unmittelbaren Sanktionen gemäß Ziffer
11.9 und den Sanktionen gemäß Ziffer 11.10 ein auf das Stadion beschränktes Stadionverbot, in
besonders schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot, ausgesprochen
werden. In diesem Zusammenhang gilt die DFB-Richtlinie zur einheitlichen Behandlung von
Stadionverboten in der jeweils gültigen Fassung (https://www.dfb.de/verbandsservice/pinnwand/
stadionverbots-richtlinien/). Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Die
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Stadionverboten erfolgt
stets unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Bestimmungen, insbesondere
der DSGVO und des BDSG. Der Club behält sich vor, Daten von Kunden an den DFB zur
Durchsetzung von Stadionverboten nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DSGVO weiterzugeben, soweit dies
zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und der Sicherheit im Stadion notwendig sein
sollte.
11.12 Regress: Für Verstöße einzelner oder mehrerer Zuschauer gegen die Regelungen in Ziffer
11.9, insbesondere für das Abbrennen bengalischer Feuer, die Verwendung anderer pyrotechnischer
Gegenstände, das Werfen von Gegenständen und/oder das unerlaubte Betreten des Spielfelds,
kann der Club, im Fall entsprechender Verstöße durch Fans des Gastclubs auch der Gastclub,
von den zuständigen Verbänden (DFL GmbH, DFL e.V., DFB, UEFA) mit einer Geldstrafe oder
anderen Sanktionen belegt werden. Der Club bzw. der Gastclub ist berechtigt, den/die hierfür
nachweisbar identifizierten Verantwortlichen vollumfänglich in Regress/auf Ersatz des sich aus
der Sanktion resultierenden Schadens gemäß den Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung
in Anspruch zu nehmen. Im Fall der Verantwortlichkeit mehrerer sind diese Gesamtschuldner
im Sinne von § 421 BGB. Das hat zur Folge, dass der Club bzw. der Gastclub einen nachweisbar
identifizierten Verantwortlichen hinsichtlich des gesamten aus der Sanktion für den Club bzw.
den Gastclub entstehenden Schadens in Anspruch nehmen kann, wenn zwischen den Tatbeiträgen
sämtlicher Verantwortlicher ein Verursachungszusammenhang bestand.
12. Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen
12.1 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Zur öffentlichen Berichterstattung über
die Veranstaltung und den Wettbewerb sowie zu deren Promotion können der Club und der nach
Ziffer 12.3 jeweils zuständige Verband oder von ihnen jeweils beauftragte oder sonst autorisierte
Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und
Bildtonaufnahmen erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung
zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch den Club sowie den nach Ziffer
12.3 zuständigen Verband und den jeweils mit ihnen nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen
sowie von ihnen jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f)
DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
12.2 Erwerb von Tickets für weitere Personen: Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst,
sondern für weitere Personen (Ticketinhaber) muss der Kunde die Weiterleitung der Inhalte dieser
Ziffer 12 sowie der Ziffer 17 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen; die Bestimmungen
zur Zulässigkeit der Weitergabe nach Ziffern 10.2 und 10.3 bleiben unberührt.
12.3 Zuständiger Verband: Für die Organisation der sportlichen Wettbewerbe, an denen der Club
teilnimmt, sind die folgenden Verbände zuständig:
a) Bundesliga und 2. Bundesliga: DFL e.V. mit Sitz in der Guiollettstraße 44-46, D-60325
Frankfurt am Main, dessen operatives Geschäft die DFL GmbH mit Sitz in der Guiollettstraße
44-46, D-60325 Frankfurt am Main führt;
b) DFB-Pokal: DFB mit Sitz am DFB-Campus, Kennedyallee 274, D-60528 Frankfurt/Main; und
c) UEFA Champions League, UEFA Europa League und UEFA Conference League: UEFA mit
Sitz in Route de Genève 46, CH-1260 Nyon.
13. Vertragsstrafe
13.1 Voraussetzungen: Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere
gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 10.2 – insbesondere Ziffer 10.2 lit. a)
und b) – oder Ziffer 11.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen
Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche
(insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 11.12
bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von
bis zu 2.500,00 Euro gegen den Kunden zu verhängen.
13.2 Höhe: Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die
Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen
und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung,
die Frage, ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall
eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen
oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse
bzw. Gewinne.
14. Auszahlung von Mehrerlösen
14.1 Voraussetzungen: Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Tickets gemäß Ziffer 10.2 a)
und/oder Ziffer 10.2 b) durch den Kunden ist der Club zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe
gemäß Ziffer 13 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Sanktionen
berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Ticketweitergabe erzielten Mehrerlös
bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen.
14.2 Höhe und Verwendung: Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt
werden müssen, sind die in Ziffer 13.2 genannten Kriterien. Der Club wird die abgeschöpften
Mehrerlöse bzw. Gewinne sozialen Zwecken zu Gute kommen lassen (z.B. der Förderung des Jugendfußballs).
15. Haftung
Der Aufenthalt am und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Club, seine gesetzlichen Vertreter
und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung
erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden
und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet
keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
16. Kontakt
Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets des Clubs
können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an den Club gerichtet werden:
DSC Arminia Bielefeld
Melanchthonstr. 31a
33615 Bielefeld
T +49 521 966110 zum Ortstrarif
F +49 521 96611 210
fanladen@arminia.de
www.arminia.de
Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche
Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Der Club nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teil (vgl. § 36 VSBG).
17. Datenschutz
Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt (wie beispielweise in Ziffer 11.4 zu besonderen
Zutrittsbedingungen, in Ziffer 11.10 zur Videoüberwachung und in Ziffer 12 zu Aufnahmen von
Zuschauern der Veranstaltungen), erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden
und/oder des Ticketinhabers einerseits zur Erfüllung eines Vertrages zwischen dem Club und
dem Kunden/Ticketinhaber, bzw. zwischen dem Kunden und dem Ticketinhaber gemäß Art. 6
Abs. 1, S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden
und/oder des Ticketinhabers zur Wahrung berechtigter Interessen des Clubs. Die berechtigten
Interessen ergeben sich dabei aus Ziffer 10.1.
Die weiteren Datenschutzbestimmungen einschließlich der Rechte des Ticketinhabers nach der
DSGVO sowie der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Clubs können der unter
https://www.arminia.de/eintrittskarte/fragen-und-antworten abrufbaren Datenschutzerklärung
entnommen werden.
Hinsichtlich der Erstellung und Verbreitung von Bild- und Bildtonaufnahmen der Veranstaltungen
des Clubs (siehe Ziffer 12) wird diesbezüglich ergänzend auf die Datenschutzerklärung des jeweils
zuständigen Verbands, für den DFL e.V. auf https://www.dfl.de/de/datenschutz/ und für den DFB
auf https://www.dfb.de/datenschutzerklaerung/, verwiesen.
18. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
18.1 Rechtswahl: Es gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der
Kunde sich gewöhnlich aufhält. Im Übrigen gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird
ausgeschlossen.
18.2 Erfüllungsort: Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz des
Clubs.
18.3 Gerichtsstand: Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang
mit diesen ATGB und/oder deren Gültigkeit oder Rechtsgeschäften auf Grundlage dieser
ATGB ergeben, ist der Sitz des Clubs, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
18.4 Sprache: Bei Auslegungsschwierigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Fassung
dieser ATGB gilt die deutsche Fassung.
19. Ergänzungen und Änderungen im laufenden Rechtsverhältnis
Der Club ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden (insb. bei Dauerkarten nach Ziffer
4) bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der
höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden (Dauer-)Schuldverhältnissen berechtigt,
diese ATGB zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Für
eine Anhebung der Preise (durch Veränderung der Preisliste) für bestehende Dauerschuldverhältnisse
gemäß Ziffer 4.3 und 4.4 gilt zusätzlich, dass dies nur bei sich signifikant zu Lasten des
Clubs verändernden Marktbedingungen, insbesondere bei erheblicher Steigerung der Spieltagskosten
oder sonstiger Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten, bei Änderung der Umsatzsteuer
oder vergleichbaren Steuern oder bei erheblicher Veränderung im Verbraucherpreisindex des
Statistischen Bundesamts (mind. Anhebung von 0,5 Prozentpunkten gegenüber dem Vergleichszeitraum
des Vorjahres) zulässig ist.
Sämtliche Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder – wenn der Kunde sich mit dieser
Form der Korrespondenz einverstanden erklärt hat – online (z.B. per E-Mail) bekannt gegeben.
Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer
Frist von vier Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich
oder online in der angegebenen Weise (z.B. per E-Mail) widersprochen hat, vorausgesetzt der
Club hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch
berechtigt den Club zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.
Änderungen bei den Preisen für bestehende Dauerschuldverhältnissen gemäß Ziffer 4.4
und 4.5 gelten nur zur jeweils neuen Saison.
20. Schlussklausel
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit
einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch
eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am
nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ATGB.